Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung – auch als Rentner möglich
Was sind die Voraussetzungen, um von der PKV in die GKV wechseln zu können?
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- 99% Erfolgsquote
- auch für Personen über 55 noch möglich
- durchschnittlich 70% weniger Beitrag
- endlich sorgenfrei in den verdienten Ruhestand
Wer kann zurückwechseln?
Es gibt viel Halbwissen und falsche Informationen über die Möglichkeit, in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zurückzukehren.
Angestellte, Selbständige, aber auch Rentner können unter bestimmten Voraussetzungen zurück in die gesetzliche Krankenkasse wechseln, wenn sie verheiratet sind. Unter 55jährige können auch als unverheiratete zurück in die GKV.
Nicht zurück können:Beamte, unverheiratete Personen über 55 Jahre, Empfänger einer Rente aus einem Versorgungswerk und Ehepaare, bei denen beide privat versichert sind.
Ich erfülle die Voraussetzungen, wie läuft der Wechsel ab?
Zunächst prüfen wir in einem kostenlosen Beratungsgespräch, ob Sie die technischen Voraussetzungen tatsächlich erfüllen.
Anschließend berechnen wir anhand ihrer Angaben, den Beitrag, den Sie zukünftig in der gesetzlichen Krankenkasse bezahlen müssen. Ist beides positiv, besprechen wir eine Zusammenarbeit. Wenn Sie uns den Auftrag erteilen, Sie zurück in die gesetzlich Krankenkasse zu begleiten, beginnen wir sogleich mit den Vorbereitungen. Der Wechsel kann zwischen 4 Wochen und 6 Monaten benötigen. In dieser Zeit werden die Voraussetzungen geschaffen, damit ihr Antrag angenommen wird.
Was ist mit meiner Leistung? Ist die gesetzliche nicht viel schlechter, als meine PKV?
Die deutsche gesetzliche Krankenversicherung ist eines der besten Gesundheitssysteme der Welt.
Nichts desto trotz gibt es Lücken, bzw. sind mehr Leistungen möglich – zum Beispiel im Krankenhaus oder bei Zahnersatz. Viele PKV-Versicherte möchten auch nach einem Wechsel diese Leistungen nicht verlieren. Sollten Sie von der PKV in die GKV zurückwechseln, können Sie aus ihren Vertrag in eine Zusatzversicherung umwandeln. Auch hier begleiten und unterstützen Sie bei Ihrer Entscheidung. Ebenso können Sie nach dem Wechsel aus einer Vielzahl von Anbietern gezielt Leistungen hinzuversichern.
Was kostet der Wechsel?
Wir vereinbaren mit unseren Mandanten einen Beratervertrag mit einer Honorarvereinbarung.
Die Höhe des Honorars hängt im Wesentlichen von der Höhe der Ersparnis, Ihrem Alter und der Komplexität ihrer Situation ab. Dabei teilen wir uns das Risiko! Denn 85% des Honorars hängen am Erfolg! Nur und erst, wenn Sie Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse geworden sind, wir das Erfolgshonorar in Rechnung gestellt.
Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass es nicht funktioniert?
Wenn wir ihnen eine Zusammenarbeit anbieten, ist zu 100% schergestellt, dass wir erfolgreich sind.
Aber!
Es kann sich jederzeit gesetzlich etwas ändern, so dass der Übergang aus der privaten zurück in die gesetzliche Krankenkasse nicht mehr möglich ist! Ebenso bedarf es des Ehepartners – auch hier kann sich nach Beginn unserer Zusammenarbeit etwas verändern, was wir weder vorhersehen noch beeinflussen können.
Ist das legal?
Selbstverständlich!
Im Wesentlichen geht es bei unserer Beratung um die Anwendung von vorhanden Gesetzen. Gleichzeitig helfen wir den Mandanten dabei, die Voraussetzungen zu erfüllen, damit Sie legal und rechtssicher in die GKV zurückkönnen.
Wer sich in die GKV hineinlügt, der muss damit rechnen, auch wieder rauszufliegen!Daher empfehlen wir dringend, bei der Antragstellung stets zu 100% genau und wahrheitsgemäß zu antworten.
Habe ich einen festen Ansprechpartner?
Ja, ihr Berater begleitet Sie vom ersten Beratungsgespräch, bis zum letzten Schreiben.
Darüber hinaus stehen uns kompetente Partner zur Verfügung, die je nach Ausgangslage von uns hinzugezogen werden.
Unsere Beratung speziell für Sie
Vorteile im Überblick
- Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung
- auch älter 55 noch möglich
- oft deutliche Beitragsersparnis
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